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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 35/15 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 5
Schlagwörter Steuerhinterziehung, Verjährung, Anteil, Wesentliche Beteiligung, Treuhand, Treuhänder
Rechtsfrage: Zur Frage, ob in 1996 eine wesentliche Beteiligung des Klägers vorlag oder die zugekauften Anteile nur treuhänderisch gehalten wurden. Liegen die Voraussetzungen der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO im Streitfall vor, so dass es auf eine Prüfung des Tatbestands der Steuerhinterziehung zur Eröffnung der verlängerten Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO nicht mehr ankommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.06.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 1276/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1891
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2017
Erledigungs-Az: IX R 35/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 24 74