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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Ausbildung, Verkehrsflugzeugführer, Privatpilotenlizenz, Erwerbsaufwand
Rechtsfrage: Gehören die im Vorfeld einer Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) entstandenen Aufwendungen eines vom Dienst freigestellten Zeitsoldaten für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) zu den abziehbaren Erwerbsaufwendungen, weil - wegen fehlender Vorkenntnisse- die zum Erwerb der PPL notwendigen Schulungsteile zwingend auch Teil der nachfolgenden ATPL-Ausbildung gewesen seien und somit die hierfür angefallenen Kosten im Rahmen der durchgehend absolvierten Ausbildung entstanden sind. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.11.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 4008/04 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2008
Erledigungs-Az: VI R 4/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 40 74