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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 2/05 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Änderung, Rückwirkung, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben und das Kindergeld zurückgefordert werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten werden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 936/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 11 05 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |