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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/05 |
§§: | AO 1977 § 355 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 133 |
Schlagwörter | Einspruch, Widerspruch, Umdeutung, Teilanfechtung |
Rechtsfrage: | Konnte das FA den von einem Rechtskundigen eingelegten Einspruch gegen den Steuerbescheid in einen Widerspruch gegen die Kirchgeldfestsetzung umdeuten, wenn die Begründung des Einspruchs nur die Kirchgeldfestsetzung beinhaltet? Ist der nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist aber vor dem Erlass der Einspruchsentscheidung des FA unter Hinweis auf die Aufrechterhaltung des Einspruchs geltend gemachte Antrag auf Abzug weiterer Werbungskosten in die Auslegung über den Rechtsbehelf einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1348/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 35 64, SIS 08 44 52 |