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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 148/97 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 4, EStH R 181a | 
| Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Übertragung, Unterhalt | 
| Rechtsfrage: | Zustimmungsfreie Übertragung der Kinderfreibeträge wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nur Leistungen in Höhe von 59 v.H. des tatsächlichen Unterhaltsbedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle erbringt? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.06.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 5712/95 E | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.04.2000 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 148/97 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 59 11 | 
