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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 108/97
§§: AO 1977 § 160, AStG § 16, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Ausland, Betriebsausgabe, Empfängernachweis, Domizilgesellschaft, Provision, Verfahrensmangel
Rechtsfrage: Ist der Empfänger im Sinne des § 160 AO 1977 benannt, wenn der Name des Anteilsinhabers einer Domizilgesellschaft genannt wird? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.11.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 4398/93 G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.1998
Erledigungs-Az: I R 108/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 04 98