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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 13/02 |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Aufhebung, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags: Ist der Grundstückskaufvertrag nicht i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn der Vertrag in einem späteren Kaufvertrag mit einer GmbH (Erwerberin), an der der Erstkäufer beteiligt ist, vereinbart wird, dass eine (bedingte) Zahlungsverpflichtung des Erstkäufers bestehen bleibt, falls die GmbH nicht im Handelsregister eingetragen werde? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 480/95 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 66 |
Erledigungs-Vermerk: | Löschung in den Registern |