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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-326/11 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Ist Art. 13 Teil B Buchst. g, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 3 Buchst. a |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Mehrwertsteuer, Grundstück, Gebäude, Lieferung, Umbau, Fertigstellung |
Rechtsfrage: | Ist Art. 13 Teil B Buchst. g i.V.m. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Gebäudes, an dem der Verkäufer vor der Lieferung im Hinblick auf die Herstellung eines neuen Gebäudes Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten vorgenommen hat, die nach der Lieferung vom Käufer fortgesetzt und fertig gestellt worden sind, nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 269 S. 30 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-326/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 19 45 |