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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 31/15 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5, AO § 351 Abs. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Verlustfeststellung, Bindungswirkung, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Begehren auf Verlustfeststellung von erstmals im Einspruchsverfahren eines geänderten Einkommensteuerbescheids erklärten § 17 EStG-Verlusten: Fehlt es an einer Auswirkung i.S. von § 10 d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG, wenn das Finanzamt in einem geänderten Einkommensteuerbescheid zwar nachträgliche Verluste ausweist, die zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führen, die Einkommensteuer aber wegen der Änderungssperre des § 351 Abs. 1 AO in gleicher Höhe wie im letzten bestandskräftigen Bescheid festgesetzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 650/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1688 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 31/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 90 |