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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 62/13 (BFH)
§§: DBA-Frankreich Art. 20 Abs. 1, EStG § 32 b, EStG § 19 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, AEUV Art. 18
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Beamter, Leistungsfähigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbot
Rechtsfrage: Verstößt die Ermittlung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden steuerfreien Einkünfte einer in Deutschland lebenden und im französischen Staatsdienst tätigen Beamtin nach innerstaatlichem Recht gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot und den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 31.07.2013
Vorinstanz/AZ: 14 K 2265/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: I R 62/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 16.9.2015 I R 62/13 -- Revision unbegründet