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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-79/08 (EuGH)
§§: EGV Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Steuervergünstigungsmaßnahmen, Italien, Genossenschaft, Missbrauch
Rechtsfrage: 1. Sind die Steuervergünstigungsmaßnahmen der Art. 10, 11, 12, 13 und 14 des Decreto del Presidente della Repubblica Nr. 601/1973 zugunsten der Genossenschaften mit den Vorschriften über den Wettbewerb vereinbar, und sind sie, vor allem angesichts eines ungeeigneten Systems der Aufsicht und der Missbrauchskorrektur, wie es vom Decreto legislativo del Capo Provvisorio dello Stato Nr. 1577/1947 vorgesehen ist, namentlich als staatliche Beihilfen i.S. des Art. 87 EG-Vertrag einzustufen? - 2. Können insbesondere, was die Frage der Einstufung der in Rede stehenden Steuervergünstigungsmaßnahmen als staatliche Beihilfen anbelangt, diese Maßnahmen gemessen an den dem Genossenschaftsunternehmen zugewiesenen Zwecken als verhältnismäßig angesehen werden? Kann bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit über die einzelne Maßnahme hinaus auch der Vorteil eine Rolle spielen, der unter Verfälschung des Wettbewerbs durch die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit gewährt wird? - 3. Kann unabhängig von der etwaigen Einstufung der in Rede stehenden Vergünstigungsmaßnahmen als staatliche Beihilfen der Rückgriff auf die Rechtsform der Genossenschaft auch über die Fälle des Betrugs oder der Scheingestaltung hinaus als Rechtsmissbrauch angesehen werden, wenn er ausschließlich oder hauptsächlich aus Steuerersparnisgründen erfolgt?
Vorinstanz: Corte Suprema di Cassazione (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 116 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.09.2011
Erledigungs-Az: Rs C-78/08 bis C-80/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 99