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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/18 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, AO § 42
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Holding, Gesellschafterbeitrag, Tochtergesellschaft, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug bei einer Funktionsholding: Kann eine Funktionsholding die Vorsteuern aus als Gesellschafterbeitrag erbrachten Dienstleistungen abziehen? Ist das Erbringen von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag als Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.04.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 285/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2020
Erledigungs-Az: XI R 22/18
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 23.9.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-98/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 03