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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/14 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23, GG Art. 3
Schlagwörter Ausgleich, Gewinn, Verlust, Optionsgeschäft
Rechtsfrage: Ausgleichsfähigkeit von Verlusten aus dem Optionshandel (§ 23 EStG) mit Gewinnen aus Stillhaltergeschäften (§ 22 Nr. 3 EStG): Verstößt die Nichtverrechnung der im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Geschäfte gegen das verfassungsrechtlich verankerte objektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 9388/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2016
Erledigungs-Az: IX R 11/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren IX R 11/14 ruht gemäß Beschluss vom 15.5.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 1109/14. -- Nach der Entscheidung des BVerfG vom 28.9.2015 2 BvR 1109/14 (Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen) wird das Verfahren IX R 11/14 fortgeführt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 36