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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 8/03
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Realsplitting, Widerruf, Berichtigung, Änderung
Rechtsfrage: 1. Wird der Widerruf der Zustimmungserklärung zum Realsplitting erst mit Zugang bei dem für den Unterhaltsleistenden zuständigen FA wirksam oder genügt ein Eingang beim FA des Unterhaltsempfängers? - 2. Können die Steuerbescheide des Unterhaltsleistenden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der Widerruf 1994 beim FA des Empfängers eingeht und dieses FA die Mitteilung erst im Jahr 2000 an das FA des Unterhaltsleistenden weiterleitet ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.10.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 222/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2003
Erledigungs-Az: XI R 8/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 52