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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 27/98 |
§§: | BewG § 129 , RBewDB § 33 Abs. 1, RBewDB § 34 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Mehrfamilienhaus, Neue Bundesländer, Umbau, Heizung, Miete, Wertverhältnisse |
Rechtsfrage: | Einheitsbewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet. Wertfortschreibung auf den 1.1.1995 für ein in Berlin/Ost belegenes Mietwohngrundstück wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nach Einbau einer Zentralheizung mit zentraler Wasserversorgung (bisher Ofenheizung) im Jahr 1994. Ist als Jahresrohmiete (Wertverhältnisse 1.1.1935) die tatsächlich gezahlte Miete, erhöht um einen Zuschlag für Zentralheizung, oder die geschätzte Miete - entsprechend der Rundverfügung der OFD Berlin vom 5.12.1994 Nr. 105/94, unter P. 3 b - anzusetzen (siehe auch gleichlautender Erlaß der obersten Finanzbehörden der neuen Bundesländer vom 19.1.1993, BStBl I 1993, 173 unter P. 4.3.)? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2132/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 991 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 27/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 52 11 |