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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/10 (BFH)
§§: SpVStG Ha § 1 Abs. 3, SpVStG Ha § 12, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter Spielvergnügungsteuer, Hamburg, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.04.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 11/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1177
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 79
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision