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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 17/19 (BFH) |
§§: | GrEStG § 6 a, GrEStG § 6 a Satz 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Fünfjahreszeitraum, Verschmelzung |
Rechtsfrage: | Fünfjahresfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG grundstücksbezogen oder beteiligungsbezogen? - Ist die fünfjährige Vorbehaltensfrist auf die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der übertragenden Gesellschaft zu beschränken? - Das Verfahren II R 58/14 war durch Beschluss vom 18.7.2017 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 17/19 (II R 58/14) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 durch Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 37/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 17/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: II R 58/14 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 92 |