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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 18/07 (BFH)
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Doppelerfassung
Rechtsfrage: Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung? War die offenbare Unrichtigkeit für das FA erkennbar und hat es diese als eigene übernommen? Reicht es aus, dass bei "Offenlegung des Sachverhalts" für jeden unvoreingenommenen Dritten der Fehler klar und deutlich erkennbar gewesen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.10.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 143/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2008
Erledigungs-Az: X R 47/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 47/07 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 37 86