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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 3/08 (BFH) |
§§: | AO § 57 Abs. 2, UStG 1993 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Dachverband, Steuerbegünstigung, Verbindliche Zusage, Bindungswirkung, Organschaft |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Rechtsprechung des BFH (I R 43/97, IV R 75/99) zur sog. gewerblichen Mehrmütterorganschaft auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu übertragen? - 2. Kann eine GmbH, die Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringt, als steuerbegünstigter Dachverband angesehen werden? - 3. Entfaltet ein Bestätigungsschreiben, in dem ein Steuerberater die Ergebnisse einer Schlussbesprechung hinsichtlich zukünftiger Veranlagungszeiträume zusammenfasst, eine Bindungswirkung (verbindliche Zusage)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 312/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 3/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 36 |