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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/12 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Antrag, Realsplitting, Bestandskraft, Zustimmung |
Rechtsfrage: | Nachträgliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die Ehefrau: Ist ein erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids gestellter Antrag auf Realsplitting bei zuvor bereits vorliegender und für den Veranlagungszeitraum fortgeltender Zustimmungserklärung des Ehegatten als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1948/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 28 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 33/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 08 |