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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 32/12 (BFH) |
§§: | EStG § 52 Abs. 55 j Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Pflichtveranlagung, Anspruchsberechtigung, Anwendungsvorschrift, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55 j Satz 1 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass aufgrund der Rechtsänderung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 ein bereits mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres entstandener Anspruch auf Veranlagung nicht nachträglich entzogen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 196/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 32/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 08 26 |