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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-715/18 (EuGH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, RL 112/2006/EG (MwStSystRL) Art. 98 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuersatz, ermäßigter Steuersatz, Vermietung, Campingplatz, Bootsliegeplatz |
Rechtsfrage: | Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.08.2018 |
Vorinstanz/AZ: | V R 33/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 17 18 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2019 |
Erledigungs-Az: | Rs C-715/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 20 54 |