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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/17 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin: Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerfachangestellten anschließende Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung, bei der kein Anspruch auf Kindergeld besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.05.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 3050/16 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 14 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2018
Erledigungs-Az: III R 47/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 33