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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2, AO 1977 § 39 Abs. 2
Schlagwörter Vorab entstandene Werbungskosten, Einkünfteerzielungsabsicht, Wirtschaftliches Eigentum
Rechtsfrage: Abzug vorab entstandener Werbungskosten bei unentgeltlichem Nutzungsrecht des Grundstücksveräußerers - Ist beim Erwerb eines Einfamilienhauses (Kaufvertrag vom 23.8.2001 mit Besitzübergabe und Übergang von Nutzen, Lasten, Gefahr zum 1.9.2001) der Abzug der im Jahr 2001 im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Aufwendungen (Disagio, Geldbeschaffungskosten, Zinsen, AfA) als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeschlossen, wenn dem Veräußerer im Kaufvertrag das Recht eingeräumt worden ist, das Einfamilienhaus noch bis zum 31.12.2001 unentgeltlich zu nutzen (fehlende Einkünfteerzielungsabsicht)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.12.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 359/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2005
Erledigungs-Az: IX R 5/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 67