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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 33/04
§§: EStG § 10 d Abs. 3, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2
Schlagwörter Verlustfeststellung, Frist
Rechtsfrage: Kann eine erstmalige gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes zum 31.12. eines Veranlagungszeitraums noch durchgeführt werden, wenn feststeht, dass für den Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.04.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7414/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 31 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2006
Erledigungs-Az: XI R 33/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 19 99