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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/13 (BFH)
§§: EStG § 33, EStG § 34 Abs. 1, EStDV § 82 b, EStG § 11 Abs. 2, AO § 163
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Behinderter, Umbau, Aufwendungen, Verteilung, Sachliche Unbilligkeit
Rechtsfrage: Sind im Wege einer Billigkeitsentscheidung (sachliche Unbilligkeit) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses auf Antrag auf das Jahr der Verausgabung und auf Folgejahre zu verteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 06.08.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1308/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2014
Erledigungs-Az: VI R 68/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 70