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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/18 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a, EStG § 9 Abs. 4 a
Schlagwörter Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Fahrtätigkeit, Auswärtstätigkeit, Verpflegungsmehraufwand
Rechtsfrage: Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Werksbahn-Lokführer auf betriebseigenem Schienennetz, das die betrieblichen Einrichtungen verbindet, ohne dass die Einrichtungen für sich bereits direkt örtlich aneinandergrenzen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.07.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 2812/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1898
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 17 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2020
Erledigungs-Az: VI R 36/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 22