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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 96/02 (BVerfG)
§§: UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Vorsteuerabzug, außerbetriebliche Sphäre, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Außerbetriebliche Sphäre einer Kapitalgesellschaft für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs nach Umsatzsteuerrecht unbedeutend?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 13.09.2000
Vorinstanz/AZ: V B 95/00
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2001 S. 214
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 52 82
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.05.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 96/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen