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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 23/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 34 Abs. 1 Satz 3, EStG § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Negativer Progressionsvorbehalt | 
| Rechtsfrage: | Ob und wie sind ausschließlich negative Einkünfte nach § 32 b EStG bei positivem zu versteuerndem Einkommen, das ausschließlich aus außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 EStG besteht, und negativem verbleibenden zu versteuernden Einkommen im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1589/10 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 73 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2012 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 23/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 08 12 |