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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/17 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2, EStG § 96 Abs. 1, EStG § 79, EStG § 10 a Abs. 1, EStG § 89 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Rückforderung, Vertrag, Berechtigter, Fehler |
Rechtsfrage: | Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach § 37 Abs. 2 AO: Wem ist das Fehlverhalten des Anbieters (fehlerhafte Beantragung der Zulage) zuzurechnen, wenn im Rahmen des Überprüfungsverfahrens festgestellt wird, dass die Voraussetzung der unmittelbaren Zulagenberechtigung nicht erfüllt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10033/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 35/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 86 |