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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 2/02
§§: AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 182 Abs. 1
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Bindung, Umqualifizierung, Einkünfte, Zebra-Gesellschaft
Rechtsfrage: Ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters - sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach - durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt zu treffen? - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 30.10.2002
Vorinstanz/AZ: IX R 80/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 07 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2005
Erledigungs-Az: GrS 2/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 02