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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 71/04
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Abwehrkosten, Grundstück, Firmenwert, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Wird ein landwirtschaftliches, für einen Zementhersteller geeignetes Grundstück nur erworben, um dadurch mittelbar das Eindringen eines überregionalen Konkurrenten in den regionalen Wettbewerb zu verhindern, ist dann der Kaufpreis in vollem Umfang als Anschaffungskosten des Grundstücks zu behandeln oder führt er (teilweise) zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben (betreffend den Geschäftswert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.09.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 1455/01 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 26
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2007
Erledigungs-Az: IV R 71/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 11 09