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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 30/05 |
§§: | AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Schlichte Änderung, Antrag, Hinreichende Bestimmtheit |
Rechtsfrage: | Ist ein innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheides hinreichend konkretisiert, wenn die Herabsetzung der Steuer auf Null begehrt wird oder muss der Antrag durch Benennung der angegriffenen Besteuerungsgrundlagen inhaltlich insoweit konkretisiert sein, dass für das FA zu erkennen ist, inwieweit der Steuerbescheid für fehlerhaft gehalten wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 50/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 01 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 30/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 11 13 |