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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1683/02 (BVerfG)
§§: EStG § 33, EStG § 33 a Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2, EGBGB Art. 3 Abs. 1, EGBGB Art. 18
Schlagwörter Unterhalt, Ausland, Angehöriger, Gleichheit, Familie, Verfassung, Verfassungsbeschwerde
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige (hier: Stiefmutter und Schwester).
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 04.07.2002
Vorinstanz/AZ: III R 8/01
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2002 S. 1755
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 22
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 24.05.2005
Erledigungs-Az: 2 BvR 1683/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen