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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 339/07 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 34 Abs. 1 Fassung 1999-03-24, EStG 1997 § 24 Nr. 1 Buchst. c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12, GG Art. 14, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Abfindung, Ausgleichszahlung, Außerordentliche Einkünfte, Berufsausübung, Berufsfreiheit, Entschädigung, Fünftelregelung, Gleichheit, Handelsvertreter, Rechtsstaatsprinzip, Steuererleichterung, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002: Gleichheitsgrundsatz, Berufsausübungsfreiheit, Eigentumsgarantie, Rechtsstaatsprinzip - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | X R 22/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2007 S. 442 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 06 89 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 24.03.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 339/07 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |