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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-589/12 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Leistung, Umsatz
Rechtsfrage: 1. Inwieweit ist ein Steuerpflichtiger bei zwei, den gleichen Gegenstand betreffenden Umsätzen berechtigt, gleichzeitig - (i) im Hinblick auf den einen Umsatz die unmittelbare Wirkung einer Bestimmung der RL 77/388/EWG geltend zu machen und - (ii) sich im Hinblick auf den anderen Umsatz auf Vorschriften des nationalen Rechts zu berufen, wenn dies zu einem steuerlichen Gesamtergebnis im Hinblick auf beide Umsätze führt, zu dem weder das nationale Recht noch die RL 77/388/EWG bei jeweils separater Anwendung auf diese beiden Umsätze führt oder führen soll? - 2. Wenn die erste Frage dahin zu beantworten ist, dass es Umstände gibt, unter denen ein Steuerpflichtiger hierzu nicht berechtigt wäre (oder hierzu in bestimmtem Umfang nicht berechtigt wäre), welches sind die Umstände, unter denen dies der Fall wäre, und insbesondere in welchem Verhältnis müssen die beiden Umsätze stehen, damit solche Umstände vorliegen? - 3. Sind die Fragen 1 und 2 unterschiedlich zu beantworten je nachdem, ob die innerstaatliche Behandlung eines Umsatzes mit der RL 77/388/EWG im Einklang steht?
Vorinstanz: Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 71 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.09.2014
Erledigungs-Az: Rs C-589/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 23 93