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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 106/98 |
§§: | FGO § 120 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verfahrensmangel, Überraschungsentscheidung |
Rechtsfrage: | Stellt das Urteil des FG eine Überraschungsentscheidung dar, wenn die Klage nicht mit den in den Stellungnahmen und in der mündlichen Verhandlung befaßten Tatsachen und Gründen, sondern ausschließlich mit Gründen bisher nicht behandelter bzw. ausreichend aufgeklärter Feststellungen des Gerichts abgewiesen wurde?- Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.1995 |
Vorinstanz/AZ: | VII 195/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 |
Erledigungs-Az: | VI R 106/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 44 |