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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 73/18 (BFH) |
§§: | EStG § 62, EStG § 65, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 |
Schlagwörter | Kindergeld, Europäischer Gerichtshof, Zahlung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Folgt aus dem EuGH-Urteil "Schwemmer", dass ausländische Leistungen nur dann auf die Zahlung von nachrangigem deutschen Kindergeld angerechnet werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich gezahlt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 277/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 73/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 73 |