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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 45/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3, EStG § 52 Abs. 11 a
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Ehegatten, Zeitliche Begrenzung
Rechtsfrage: Unvereinbarkeit der Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung von beiderseits an verschiedenen Orten berufstätigen Ehegatten auf insgesamt zwei Jahre durch Art. 1 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 1996 mit dem Grundgesetz (Beschluss des BVerfG vom 4.12.2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 = SIS 03 19 40)? Verpflichtung des Gesetzgebers -rückwirkend- eine der Verfassung entsprechende Rechtslage unter Beachtung der Übergangsgerechtigkeit herzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.02.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 9380/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2004
Erledigungs-Az: VI R 45/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache