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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-352/06 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10
Schlagwörter Kindergeld, EG, EU, Alleinerziehender, Niederlande, Bundesrepublik Deutschland, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschränkend dahin auszulegen, dass er dem Kindergeldanspruch einer allein erziehenden Mutter im Wohnsitzstaat (Bundesrepublik Deutschland) nicht entgegensteht, die im Beschäftigungsstaat (Königreich der Niederlande) aufgrund des Alters der Kinder kein Kindergeld erhält? - 2. Für den Fall, dass die Frage 1 verneint wird: Ist Art. 10 der VO (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der VO (EWG) Nr. 1408/71 einschränkend dahin auszulegen, dass er dem Kindergeldanspruch einer allein erziehenden Mutter im Wohnsitzstaat (Bundesrepublik Deutschland) nicht entgegensteht, die im Beschäftigungsstaat (Königreich der Niederlande) aufgrund des Alters der Kinder kein Kindergeld erhält? - 3. Für den Fall, dass die Fragen 1 und 2 verneint werden: Ergibt sich der Anspruch einer Arbeitnehmerin und allein erziehenden Mutter auf Anwendung der günstigeren Regelungen ihres Wohnsitzstaates hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld unmittelbar aus dem EG-Vertrag bzw. allgemeinen Rechtsgrundsätzen? - 4. Kommt es für die Beantwortung der vorstehenden Fragen darauf an, ob die Arbeitnehmerin arbeitstäglich zum Familienwohnsitz zurückkehrt?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.08.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 4830/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 66
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.05.2008
Erledigungs-Az: Rs C-352/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 55