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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-43/00 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 90/434/EWG Art. 2 Buchst. c und i |
Schlagwörter | Einbringung, Unternehmensteil, Darlehen |
Rechtsfrage: | Fragen der Auslegung des Art. 2 Buchst. c und i Richtlinie 90/434/EWG bei Einbringung von Unternehmensteilen, wenn im Rahmen des betreffenden Vorgangs das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der einbringenden Gesellschaft mit Ausnahme eines kleineren Aktienpakets und des Kapitals eines von der einbringenden Gesellschaft aufgenommenen Darlehens in eine andere Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) eingebracht wird? |
Vorinstanz: | Vestre Landsret |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.2000 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2000 Nr. C 122 S. 11 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2002 |
Erledigungs-Az: | Rs C-43/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 16 |