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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 30/18 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Betriebsgrundstück, Erbbaurecht, Entnahme, Nutzungsänderung |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen führt die Belastung von Betriebsgrundstücken mit einem Erbbaurecht (hier: 10,76 % der Gesamtfläche) zu einer Zwangsentnahme dieser Grundstücke, da die Nutzungsänderung der Grundstücke einen Umfang angenommen hat, durch den sowohl der ursprüngliche Charakter der vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche als auch der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart verändert wurden, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt, und somit auch nicht mehr von gewillkürtem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen ausgegangen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4135/14 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 1362 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 12 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 30/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 13 11 |