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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 13/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Sprachkurs, Ausland, Berufliche Veranlassung, Nachweis
Rechtsfrage: Zum Nachweis der ausschließlich beruflichen Veranlassung und der tatsächlichen Teilnahme an einem ca. 2-monatigen Englisch-Sprachkurs mit den Schwerpunkten Business- und Computerenglisch in Lewes, East Sussex eines Wirtschaftsingenieurs im Vorgriff auf die später aufgenommene Tätigkeit im IT-Bereich des künftigen Arbeitgebers? Genügt hierfür, den Aufenthaltszeitraum und die Absolvierung einer Prüfung zum Ende des Zeitraums glaubhaft zu machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.04.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 1902/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 02 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2008
Erledigungs-Az: VI R 13/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 45