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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/15 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 5, FGO § 56 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Grenzbetrag, Auswärtige Unterbringung, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Sind bei der Ermittlung des Grenzbetrags die Einkünfte und Bezüge des Kindes um Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung als ausbildungsbedingtem Mehraufwand zu kürzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 934/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.07.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 4/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |