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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/15 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, GrEStG § 7 Abs. 2, GrEStG § 7 Abs. 3, AO § 42 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Wohnungseigentum, Einheitliches Vertragswerk, Steuerfreistellung, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum: einheitlicher Leistungsgegenstand oder Erwerb in unbebautem Zustand? Steuerfreistellung und 5 Jahres Frist - Umgehung des § 7 Abs. 3 GrEStG: Übertragung von Wohnungseigentum auf Mitglieder einer Baugemeinschaft-GbR bei einem noch zu errichtendem Gebäude. Findet die Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 1 GrEStG Anwendung, wenn in einem Vertrag das Gesamthandseigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt und den Gesellschaftern zugeordnet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4223/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 28/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 32 |