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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-9/02 (EuGH)
§§: EG-Vertrag Art. 52, EG Art. 43
Schlagwörter EG, Niederlassungsfreiheit, Wertsteigerung, Wohnsitz
Rechtsfrage: Verwehrt es der in Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, dass ein Mitgliedstaat, um der Gefahr von Steuerflucht vorzubeugen, einen Mechanismus zur Besteuerung von Wertsteigerungen bei der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes einrichtet, wie er sich aus Art. 167 bis des Code general des impots (Allgemeines Steuergesetzbuch), der auf Art. 24 des Finanzgesetzes für 1999 vom 30.12.1998 zurückgeht, in der beim Erlass des Dekrets Nr. 99-590 vom 6.7.1999 geltenden Fassung ergibt?
Vorinstanz: Conseil d´Etat Paris
Vorinstanz/Datum: 14.12.2001
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 56 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.03.2004
Erledigungs-Az: Rs C-9/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 28 61