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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 28/05 |
| §§: | MinöStV § 53 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Mineralölsteuer, Vergütung, Zahlungsunfähigkeit, Forderungsverzicht |
| Rechtsfrage: | Ablehnung der Vergütung von Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers, weil der Lieferant durch Abschluss eines außergerichtlichen Forderungsvergleichs einen Forderungsverzicht erklärt habe. Ist die Vergütung von Mineralölsteuer nach § 53 Abs. 1 MinöStV als Billigkeitsmaßnahme anzusehen, die nur in Fällen des Missbrauchs oder der nachweisbaren Unachtsamkeit des Lieferanten ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.04.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 239/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 69 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.08.2006 |
| Erledigungs-Az: | VII R 28/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 47 44 |