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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 17/00 |
§§: | EStG § 23 Abs. 3 Satz 4 a.F., EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Spekulationsverlust, Spekulationsgewinn, Verrechnung, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Unzulässigkeit der Verrechnung eines nicht mit Spekulationsgewinnen desselben Jahres ausgeglichenen Spekulationsverlustes mit anderen Einkünften im selben Jahr bzw. in den Jahren davor und danach nicht verfassungswidrig? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3914/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 126 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 81 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 73/00 |