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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/06 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2, GmbHG § 64 Abs. 2 |
Schlagwörter | Geschäftsführerhaftung, Insolvenz, Pflichtverletzung |
Rechtsfrage: | Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer insolventen GmbH für nicht abgeführte Lohnsteuer. Scheidet eine grob fahrlässige Pflichtverletzung aufgrund der bestehenden Pflichtenkollision zwischen § 69 AO 1977 und § 64 Abs. 2 GmbHG und einer möglichen Anfechtbarkeit durch den Insolvenzverwalter aus? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 284/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2007 |
Erledigungs-Az: | VII R 19/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 00 60 |