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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-434/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i
Schlagwörter EG, EU, Unterricht, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Lehrer
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass die Erteilung von Unterricht auch die Tatsache umfasst, dass ein Lehrer einer Unterrichtseinrichtung entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, damit er dort unter der Verantwortung dieser Unterrichtseinrichtung auf vorübergehender Basis Unterricht erteilt? - 2. Wenn diese Frage verneint wird: Kann der Begriff "damit eng verbundene Dienstleistungen" dahin ausgelegt werden, dass er auch die oben in Frage 1 umschriebene Dienstleistung umfasst? - 3. Macht es für die Beantwortung der vorgenannten Fragen einen Unterschied, ob derjenige, der den Lehrer zur Verfügung stellt, selbst auch eine Unterrichtseinrichtung ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Datum: 02.12.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 74 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.06.2007
Erledigungs-Az: Rs C-434/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 34 67