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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 66/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Kapitallebensversicherung, Novation, Zufluss, Fälligkeit |
Rechtsfrage: | Liegt ein Zufluss von Zinserträgen aus einer Kapitallebensversicherung durch Novation (Schuldumschaffung) auch dann vor, wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt der schuldumschaffenden Vereinbarung noch keinen fälligen Anspruch auf Auszahlung der bereits entstandenen Kapitalerträge hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2235/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 66/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 07 |