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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 15/16 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 16 Buchst. b, AO § 67 Abs. 2, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Krankenhaus, Heilbehandlung, Vergleichbare Leistung |
Rechtsfrage: | Behandlung von Belegarztleistungen im Rahmen der Beurteilung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL und soziale Vergleichbarkeit der Leistungserbringung: Sind bei nicht reinen Belegkliniken die Belegarzttage bei der Berechnung der Steuerbegünstigung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F., § 67 Abs. 2 AO einzubeziehen? Können die Belegungstage je nach Abrechnungsweise des Belegarztes, d.h. nach Kassengrundsätzen oder nicht, "schädlich" oder "unschädlich" sein oder ist ausschließlich zu prüfen, ob gegenüber den Patienten Wahlleistungen abgerechnet wurden oder nicht? Welche abstrakten Voraussetzungen müssen für sozial vergleichbare Bedingungen der Leistungserbringung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorliegen? Ist die Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten maßgeblich für die Beurteilung der sozialen Vergleichbarkeit des Leistungsangebots? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7184/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1474 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 17 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 15/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 97 |