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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/05 |
§§: | EStG § 41 c Abs. 3, AO 1977 § 167, AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteueranmeldung, Nachforderung, Geldauflage, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Übernahme der Zahlung einer Geldauflage nach § 153 a StPO durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn. Ist das FA gehindert, die nicht einbehaltene Lohnsteuer aus der Übernahme der Zahlung einer Geldauflage gegen den Arbeitnehmer durch einen Steuerbescheid gemäß § 167 AO 1977 beim Arbeitgeber nachzufordern, weil dieser aufgrund der sog. sachverhaltsbezogenen Nachforderung nicht selbst Steuer- sondern nur Entrichtungsschuldner ist und nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41 c Abs. 3 EStG durch den Arbeitgeber eine Entrichtungsschuld nicht mehr besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 459/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 756 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 00 50 |