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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 100/06 |
§§: | InvZulG § 3 Satz 3, InvZulG § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Betriebsstätte, Verarbeitendes Gewerbe, Mischbetrieb, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Kann ein Baumarkt mit Groß- und Einzelhandel, in dem auch eigene Holzprodukte verkauft werden, als letzter Teil der Wertschöpfungskette "Verarbeitung" wegen der durch § 3 Satz 2 InvZulG 1996 gebotenen "isolierten Betrachtung" eine Betriebsstätte des verarbeitenden Gewerbes i.S. § 3 Satz 1 Nr. 4 InvZulG 1996, bzw. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 sein? Einstufung des Stat. Landesamts maßgebend? Setzt die Zurechnung eines Wertschöpfungsanteils unter dem Gesichtspunkt eines Vertriebes mehr als die Akquise voraus (d.h. weitere Tätigkeiten, wie die Auslieferung über die "Vertriebsbetriebsstätte", die Nachbearbeitung der Waren usw.)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | IV 296/2004 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 100/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 32 20 |