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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 118/01 |
| §§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 a.F. |
| Schlagwörter | Dauerschuld, Dauerschuldzinsen, Kraftfahrzeug, Einkaufskredit, Zubehörhandel |
| Rechtsfrage: | Führt ein Einkaufskredit, den ein Kfz-Hersteller dem Kfz-Händler für den Bereich des Kfz-Ersatzteil- und Zubehörhandels gewährt, auch dann immer zur Dauerschuld, wenn lediglich aufgrund der Art/Beschaffenheit der finanzierten Gegenstände eine enge Objektbezogenheit zwischen Darlehensaufnahme, Warengeschäft und Darlehenstilgung unmöglich ist? |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 25.06.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 772/96 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 53 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.10.2002 |
| Erledigungs-Az: | VIII B 118/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 54 |