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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/11 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 171 Abs. 3 a
Schlagwörter Hinzuziehung, Einspruchsverfahren, Ehegatten, Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Hinzuziehung bei zusammenveranlagten Ehegatten gemäß § 174 Abs. 5 AO: Rechtswidrige Hinzuziehung der Klägerin zum Einspruchsverfahren ihres Ehemannes (streitige Zurechnung eines Veräußerungsgewinns aus gewerblichem Grundstückshandel), weil zum Zeitpunkt der Hinzuziehung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war (keine eigenständige Regelung zur "Ablaufhemmung" und mögliche Folgeänderung i.S. des § 174 Abs. 4 AO), die Klägerin nicht zunächst am Einspruchsverfahren beteiligt war (keine Bevollmächtigung für beide Ehegatten) und nicht Dritte i.S. des § 174 Abs. 5 AO ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.11.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 682/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2013
Erledigungs-Az: X R 7/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 06 93