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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 71/09 (BFH) | 
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b, GrEStG § 11, GG Art. 3 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Umlegungsverfahren, Gleichbehandlung | 
| Rechtsfrage: | Sind Grundstückserwerbe im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung genauso von der Grunderwerbsteuer zu befreien wie amtliche Umlegungsverfahren? Ist die Tarifvorschrift § 11 GrEStG mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 922/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 19 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren II R 71/09 ist durch Beschluss vom 7.12.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 2880/11 ausgesetzt. -- Zurücknahme der Revision | 
